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Marfan Hilfe (Deutschland) e.V.

Ist einer der Partner vom Marfan-Syndrom betroffen, erkranken die Kinder aufgrund der autosomal-dominanten Vererbung mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % ebenfalls am Marfan-Syndrom. Bevor eine gezielte Untersuchung in der Schwangerschaft angeboten werden kann, sollte eine molekulargenetische Untersuchung bei betroffenen Partner:innen durchgeführt werden. Für diese Untersuchung ist eine Blutentnahme notwendig. Bei über 90 % der Patienten mit typischen Symptomen des Marfan-Syndroms ist eine Genveränderung (Mutation) im FBN1-Gen (Fibrillin 1) nachweisbar. Ist die Symptomatik nicht ganz so eindeutig, werden seltener Mutationen gefunden. Diese Untersuchung wird in speziellen molekulargenetischen Labors durchgeführt und dauert wenige Wochen. Wird im FBN1-Gen keine Veränderung gefunden, kann – je nach klinischer Symptomatik – die Untersuchung weiterer Gene (z. B. TGFBR1 und TGFBR2) angeschlossen werden, was nochmals wenige Wochen dauert. Günstig ist es also, bereits vor einer geplanten Schwangerschaft die Diagnostik einzuleiten. Anhand der Art der Mutation und Beschreibungen in der Fachliteratur kann eingeschätzt werden, ob die nachgewiesene Mutation wirklich für die Erkrankung verantwortlich (pathogen) ist. Wird eine solche pathogene Mutation nachgewiesen, ist eine gezielte vorgeburtliche Diagnostik (auch pränatale Diagnostik genannt) möglich.
Die pränatale Diagnostik kann ab etwa der 10. Schwangerschaftswoche nach einer Chorionzottenbiopsie (CVS) oder ab etwa der 15. Schwangerschaftswoche nach einer Fruchtwasserpunktion (Amniozentese) durchgeführt werden. Diese beiden Eingriffe sind mit einem Fehlgeburtenrisiko von 0,5 bis 1 % verbunden. Nun wird nicht das ganze Gen untersucht, sondern nur der Abschnitt, in dem bei dem erkrankten Familienmitglied die Genveränderung vorliegt. Wird die Mutation im Choriongewebe oder in Fruchtwasserzellen nachgewiesen, muss man von der Erkrankung des Kindes an einem Marfan-Syndrom ausgehen. Allerdings ist keine Aussage über den Schweregrad der Erkrankung möglich. Auch eine vorgeburtliche Behandlung ist nicht möglich.
Wird die Mutation im Choriongewebe oder in Fruchtwasserzellen nicht nachgewiesen, ist die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung nicht größer als bei Kindern, deren Eltern nicht vom Marfan-Syndrom betroffen sind (Möglichkeit der Neumutation).
Wird bei betroffenen Personen keine Mutation nachgewiesen, heißt das nicht, dass diese bei ihm nicht vorliegt, sondern dass man sie (noch) nicht finden kann. In dem Fall kann keine gezielte vorgeburtliche Abklärung angeboten werden.
Die genetische Diagnostik sollte in eine genetische Beratung eingebunden sein, insbesondere, wenn es um die Frage einer vorgeburtlichen Diagnostik geht. In einem ausführlichen Gespräch werden Symptomatik, Variabilität, Therapiemöglichkeiten, Vererbung, Wiederholungswahrscheinlichkeit und Möglichkeiten der vorgeburtlichen Untersuchung erläutert. Sie können dann anhand der Informationen entscheiden, ob eine vorgeburtliche Diagnostik für Sie überhaupt in Betracht kommt und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können.
Die Kosten für die genetische Beratung und die molekulargenetischen Untersuchungen bei den betroffenen Patient:innen und im Rahmen der vorgeburtlichen Diagnostik übernehmen in aller Regel die Krankenkassen. Bei privat versicherten Patient:innen sollte vorab die Kostenübernahme mit der Krankenkasse abgesprochen werden.
Plant eine vom Marfan-Syndrom betroffene Frau eine Schwangerschaft, ist zudem eine spezielle Betreuung notwendig, da ein höheres Risiko für Komplikationen besteht. Zum Beispiel sollte vor der Schwangerschaft entschieden werden, ob eine Operation der Aortenwurzel indiziert ist.
/Dr. med. Andrea Bier
Gemeinschaftspraxis für Humangenetik
Gutenbergstraße 5
01307 Dresden

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